Objektsteuer

Die Objektsteuer wird auch Realsteuer oder Sachsteuer genannt. Die Objektsteuer belastet unmittelbar die Leistungs- bzw. Ertragsfähigkeit eines Besteuerungsobjektes, wie zum Beispiel Gewerbekapital und Gewerbeertrag bei der Gewerbesteuer und Grundbesitz bei der Grundsteuer.
Bei der Objektsteuer wird von den persönlichen Umständen des Steuerpflichtigen abgesehen. Den Gemeinden steht das Aufkommen aus den Objektsteuern zu.