Nutzungsentschädigung

Ein Nutzungsvertrag tritt anstelle eines Mietvertrages ein, wenn das Mietverhältnis zwar formell beendet ist, der Mieter aber nicht auszieht und darauf wartet, dass die Wohnung oder das Haus geräumt wird. Die Nutzungsentschädigung ist normalerweise genauso hoch wie die vorherige Miete.