Nutzungsdauer

Das ist jener Zeitraum, den ein Anlagegut einem Unternehmen voraussichtlich dienen kann.
Dividiert man den Anschaffungswert (= Kaufpreis) eines Anlagegutes durch die Nutzungsdauer ergibt sich die jährliche Abschreibung.
Für die Berechnung der Abschreibungsraten für die Finanzbuchhaltung, gibt es gesetzliche Vorgaben (Zeitspannen) für die sog. „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer von Anlagegütern (z.B. für Computer, Gebäude, Büroeinrichtung usw.).