Nuklearversicherung

Die Nuklearversicherung ist ein organisatorisch verselbständigter Versicherungszweig zur Deckung von Risiken aus Kernenergie- und Feuerschäden einschließlich der Entseuchung und Aufräumung an Anlagen zur Kernbrennstoffspaltung sowie an Einrichtungen und Vorräten, die zu derartigen Anlagen gehören. Weiters deckt die Nuklearversicherung die Risiken der gesetzlichen Haftpflicht durch den Betrieb von Kernanlagen.
Von der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft wird die Nuklearversicherung betrieben, einer Versicherungsgemeinschaft in Form eines Versicherungspools.