Notverordnung

Eine Notverordnung ist  eine für den Krisenfall gedachte gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt. 

Die Notverordnung ist eine Rechtsverordnung mit gesetzvertretendem Charakter, die ohne Mitwirkung des Parlaments erlassen wird.

 Der Bundespräsident hat nach dem Grundgesetz Deutschlands kein Notverordnungsrecht. Lediglich kann der Bundespräsident unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand erklären. 

Beispiel aus der Geschichte
Unter der Weimarer Verfassung konnte der Reichspräsident Notverordnungen erlassen.
Zur Depressionsbekämpfung wurden Notverordnungen Anfang der 30er Jahre in Industrie und Gewerbe eingesetzt