Nicht-Einbringlichkeit – Delkredere

Das Risiko der Nicht-Einbringlichkeit von Forderungen oder des Ausfalls von Forderungen, nicht nur aufgrund von Zahlungsunwilligkeit oder der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, sondern auch infolge spezieller Risiken etwa im Außenhandel (Einfuhrverbote, Ausfälle beim Transport durch Unfälle usw.) nennt man Delkredere. Geht man von einem Delkredere aus, wird zusätzlich eine Provision verlangt, die im Voraus vom Kunden an den Lieferanten zu zahlen ist. Banken übernehmen meist das Zahlungsausfallrisiko zu günstigen Konditionen. Weiters können sogenannte Exportversicherungen abgeschlossen werden, mit denen das Zahlungsausfallrisiko beim Delkredere abgesichert werden kann.