Neutralitätsprinzip

Neutralitätsprinzip (Maklergeschäft)
Das Neutralitätsprinzip kommt beim Makler dadurch zum Ausdruck, dass der Makler mit beiden Vertragsparteien, die er zusammenführt, Maklerverträge abschließt und Provisionsvereinbarungen trifft. Diese Position des Doppelmaklers führt in der Praxis allerdings zu Problemen. Jeweils der andere Vertragspartner kann sich vom Makler benachteiligt fühlen und somit kann das Neutralitätsprinzip im Maklergeschäft sehr leicht „kippen“.