Nettogeldvermögen

Nettogeldvermögen: Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

Der spezielle Begriff Nettogeldvermögen ist vornehmlich im volkswirtschaftlichen Sinne gebräuchlich und drückt hier den Saldo aus, der sich bei der Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergibt. Der Unterschied zwischen Nettogeldvermögen und Geldvermögen besteht darin, dass letzteres den Zahlungsmittelbestand (ZMB) einschließt. Zum Zahlungsmittelbestand gehören Bargeld, Kassenbestand und das jederzeit verfügbares Guthaben bei Banken. Ist innerhalb einer Volkswirtschaft von privaten Haushalten die Rede, werden Nettogeldvermögen und Geldvermögen umgangssprachlich häufig als identische Begriffe verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, in Weiterbildungsseminaren oder Fachbüchern kommt nicht Nettogeldvermögen, sondern ausschließlich der Begriff Geldvermögen vor, wenn es ums Vermögen der privaten Haushalte geht. Das Vermögen eines Unternehmens wiederum wird bekanntermaßen als Betriebsvermögen bezeichnet, welches aus Geld- und Sachvermögen besteht. Auch hier gibt es die Kategorie Nettogeldvermögen im eigentlichen Sinne kaum, weil Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) neben Zahlungsmittelbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten zusätzlich diverse weitere Kriterien einbeziehen, beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen für Kredite, Erträge aus Wertpapieren, etc.

Das Nettogeldvermögen als Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ein Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Diese wiederum besteht aus mehreren Nebenrechnungen, unter anderem Vermögens-, Finanzierungs-, Außenwirtschaftsrechnung sowie Berechnungen des BIP (Bruttoinlandsprodukt), diese segmentiert nach Entstehung, Verwendung und Verteilung. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), mithin auch die Angaben über die Höhe des Nettogeldvermögens, erstellt und veröffentlicht in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ist der Standard zur einheitlichen Berechnung/Darstellung der Daten zu BIP, Güter-, Kapitalfluss, Arbeitsmarkt, Nettogeldvermögen, etc.