Negativklausel

Die Negativklausel wird auch Negativerklärung oder Negativrevers genannt. Die Negativklausel ist die Erklärung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber, seine unbelasteten Vermögensteile auch zukünftig nicht zugunsten etwaiger anderer Kreditgeber zu belasten. Weiters wird in der Negativklausel vereinbart, dass diese Vermögensteile nicht zu verändern und nicht zu veräußern sind. Hauptsächlich bei Hypothekarkrediten liegt die Anwendung der Negativklausel hinsichtlich des noch nicht belasteten Grundbesitzes oder bei Investitionskrediten  hinsichtlich noch nicht sicherungsübereigneter Maschinen.