Mutterschutzbestimmungen

Um das Leben des werdenden Kindes und der werdenden Mutter zu schützen sind folgende Bestimmungen im Unternehmen zwingend einzuhalten:
– Arbeiten, welche für die werdende Mutter und das werdende Kind schädlich sind, sind verboten
– Beispiele für solche Arbeiten sind: andauerndes Stehen, schweres Heben und Tragen.
– Überstunden dürfen nicht mehr geleistet werden
– Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeiten sind verboten
– 8 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot
– 8 Wochen nach der Geburt gilt ebenfalls ein absolutes Beschäftigungsverbot
– erhöhter Kündigungs- und Entlassungsschutz