Möblierter Wohnraum

Hat der Vermieter den zu vermietenden Wohnraum ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, so spricht man von möbliertem Wohnraum. Nach dem Mietvertrag ist der Vermieter zur Möblierung verpflichtet. Allerdings kommt es beim möblierten Wohnraum nicht auf die Möblierung an.