Modernisierung

Die Gesamtheit aller baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Immobilie nachhaltig erhöhen und speziell bei Wohnungen die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser bewirken, wird als Modernisierung bezeichnet. Instandhaltungsmaßnahmen, die der Erhaltung des ursprünglichen Zustandes dienen und Instandsetzungsmaßnahmen zählen nicht zur Modernisierung.
Der Vermieter einer Wohnung muss Modernisierungsarbeiten dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten „in Textform“ ankündigen. Bei freifinanzierten Wohnungen kann der Vermieter nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten eine höhere Miete verlangen. Es gibt dafür folgende Möglichkeiten:
1. Die Jahresmiete wird höchstens um 11 % erhöht – allerdings ohne begleitende Instandsetzungsaufwendungen
2. Die Miete wird auf ortsübliche Vergleichsmiete für modernisierte Wohnungen erhöht.