Mischmietverhältnis

Werden an eine Mietpartei in räumlichen Zusammenhang mit einander stehende Geschäfts- und Wohnräume vermietet, so spricht man von einem Mischmietverhältnis. Die gesetzlichen Bestimmungen des Geschäftsraummietrechts oder Wohnraummietrechts sind beim Mischmietverhältnis zu prüfen. Die Flächenproportionen sind maßgeblich dafür, welches Recht beim Mischmietverhältnis gültig ist. Die gesetzlichen Regelungen des Wohnungsmietrechts gelten, wenn der Wohnraum überwiegt. Anders herum gilt das Gewerbemietrecht, wenn die Gewerberäume überwiegen.