Mischgebiet

Wird ein Gebiet im Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, so dürfen dort nicht nur Wohngebäude errichtet werden, sondern auch Gewerbebetriebe. Die Gewerbebetriebe im Mischgebiet dürfen allerdings das Wohnen nicht wesentlich stören. Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gastwirtschaften, Einrichtungen für die Verwaltung, Einrichtungen für kirchliche und kulturelle Zwecke und Tankstellen sind im Mischgebiet allgemein zulässig. Das Kerngebiet (MK) des Stadtkerns und das Dorfgebiet (MD) sind besondere Formen des Mischgebiets.