Mini-Gmbh

Seit 2008 ist in Deutschland eine Mini-Gmbh bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als einfache Variante der GmbH als Kapitalgesellschaft zugelassen.

Haftung der Mini-GmbH
So wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch bei der Mini-GmbH die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt, welches bei der Mini-GmbH mindestens 1 Euro betragen muss.
Doch im realen Wirtschaftsleben müssen die Gesellschafter für Finanzierungen oft für die Kredite der Gesellschaft als solidar haftender Bürge auftreten, was die Haftung im Falle des Scheiterns des Unternehmens wieder relativiert. 

Firmenwortlaut bei der Mini-GmbH
Die Mini-GmbH muss im Firmenwortlaut den Beisatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ tragen, um der Umwelt anzuzeigen, dass es sich um eine Mini-GmbH handelt.

Einfache Gründung mit dem Musterprotokoll 
Die Reform 2008 hat auch eine rasche und einfache Gründung mittels Musterprotokoll vorgesehen.

Das Musterprotokoll für die Mini-GmbH Gründung darf nur verwendet werden, wenn:
– Maximal drei Gesellschafter vorhanden sind
– Nur ein Geschäftsführer bestellt wird
– Und keine anderen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden

Stammkapital der Mini-GmbH
Wie bereits erwähnt, verlangt der Gesetzgeber bei der Mini-GmbH nur den symbolische Euro als Stammeinlage.
Doch die Mini-GmbH hat eine Eigenheit – das Stammkapital muss jährlich mit 25% des Gewinns erhöht werden, bis 25.000 Euro als Stammeinlage erreicht sind.
Diese Rücklagen sind zwingend vorgeschrieben.

Das Stammkapital darf im Gegensatz zur „normalen GmbH“ nicht durch Sacheinlagen erbracht werden.
Nachdem, das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht worden ist, darf die Mini-GmbH in eine „echte“ GmbH umgewandelt werden.

vereinfachter Gründungsfahrplan einer Mini-GmbH
1. Notar beglaubigt den Muster-Gesellschaftsvertrag bei Einzelgründung bzw. erstellt den Gesellschaftsvertrag bei mehreren Gesellschaftern
2. Eintrag in Handelsregister bzw. Firmenbuch durch den Notar
3. Hinterlegung des Stammkapitals am Firmenkonto 

Limited oder Mini-GmbH
Die Limited und die Mini-GmbH sind vom Stammkapital her gleich zu bewerten.
Doch die laufenden Kosten der Limited sind wesentlich höher als bei der Mini-GmbH.

Laufende Kosten der Limited wie zum Beispiel bei der Mini-GmbH nicht anfallen:
– Übersetzung, gleichzeitige Buchführung in UK-GAAP und HGB
– Gebühr für die Bürokosten in England, Postanschrift in England usw.

Auch gilt bei der Mini-GmbH deutsches Recht und nicht wie bei der Limited englisches Recht.

Organe der Mini-GmbH
Bei der Mini GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) gibt es 3 Organe:
– Gesellschafter
– Geschäftsführer
– Aufsichtsrat (optional)