Mietzins

Für die Überlassung eines Mietgegenstandes wird, im Regelfall monatlich im vorhinein, ein Mietzins (Preis des gemieteten Objektes) bezahlt. Der Mieter hat diesen Mietzins an den Vermieter zu entrichten. Bestandteile des Mietzins sind: Hauptmietzins, anteilige Betriebskosten, öffentliche Abgaben, anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Zentralheizung, Lift), Umsatzsteuer etc. Bezeichnet wird der Gesamtmietzins auch als Bruttomietzins.