Mietwucher

Stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zu einander, spricht man von Mietwucher. Mietwucher ist ein Straftatbestand. Die Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Mieters, durch den Vermieter ist Voraussetzung für Mietwucher. Überschreitet eine Wohnraummiete die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 %, so ist Mietwucher bereits gegeben.