In allen Fällen, in denen Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ist eine Mietpreisbindung vorgeschrieben. Nur die „Bewilligungsmiete“ darf im Zuge der Mietpreisbindung verlangt werden.
In allen Fällen, in denen Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ist eine Mietpreisbindung vorgeschrieben. Nur die „Bewilligungsmiete“ darf im Zuge der Mietpreisbindung verlangt werden.