Mieterhöhung

Die Neufestsetzung einer Miete, die über der bisher verlangten Miete liegt, bezeichnet man als Mieterhöhung. Durch einvernehmliche Vertragsänderung, durch einseitige Erklärung, durch Änderungskündigung oder durch gesetzlich vorgeschriebene Mieterhöhungsverlangen kann eine Mieterhöhung erfolgen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen, nach der Art des Mietverhältnisses und der jeweils zutreffenden Vorschriften richtet sich die Weise der Mieterhöhung. Im Miethöhegesetz war bis 31.8.2001 die jeweilige Vorgehensweise der Mieterhöhung bei Mietwohnungen geregelt. Danach konnte die Miete vom Vermieter mit Zustimmung erhöht werden, wenn die Miethöhe seit einem Jahr nicht verändert wurde, die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überstieg und der Vermieter die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung berücksichtigt hat. Allerdings ist bei Wohnraum die Änderungskündigung ausgeschlossen worden.