Mietausfallwagnis

Damit ein Vermieter das Risiko einer Ertragsminderung durch Mietminderung, uneinbringliche Forderungen und zeitweiligen Leerstand eines Mietobjektes einkalkulieren kann wird das sogenannte Mietausfallwagnis gebildet. Das Mietausfallwagnis stellt eine kalkulatorische Größe dar. Weiters bildet das Mietausfallwagnis einen Bestandteil der Kostenmiete, da eine Mietsicherheit im preisgebundenen Wohnraum für Mietzahlungen nicht verlangt werden darf. Der Vermieter bekommt durch die Mietausfallwagnis die Möglichkeit Rücklagen zu bilden. Neben dem Leerstands- und Mietminderungsrisiko umfasst der Kalkulationssatz für das Mietausfallwagnis auch die uneinbringlichen Kosten eines Räumungs- oder Mietforderungsprozesses gegen den Mieter.