Mietaufhebungsvertrag

Es besteht die Möglichkeit einen Mietvertrag mittels eines Vertrages ( dieser wird als Mitaufhebungsvertrag bezeichnet) aufzulösen. Die Auflösung kann ohne Berücksichtigung der vertraglich festgesetzten Laufzeit beziehungsweise der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Es gibt keinen Formzwang was den Mietaufhebungsvertrag betrifft. Kündigen kann man sowohl mündlich als auch schriftlich. Es ist jedoch von Vorteil den Mietaufhebungsvertrag in schriftlicher Form zu schließen, da er zur Beweisgrundlage herangezogen werden könnte. Das Einverständnis beider Vertragspartner ist nötig, damit der Mietaufhebungsvertrag Gültigkeit erlangt.
Am Besten Sie bedienen sich Muster, Vorlage oder eines Vordruckes um einen korrekten Mitaufhebungsvertrag zu erstellen. Professionelle Hilfe sollten Sie ebenfalls in Anspruch nehmen.