MI

MI steht für Mischgebiet. Dient ein Baugebiet zum Wohnen und zur Unterbringung von Gewerbebetrieben, so handelt es sich um ein Mischgebiet. Zu den Gebäuden welche auf Mischgebieten erbaut werden dürfen zählen:
• Wohngebäude
• Tankstellen
• Gartenbaubetriebe
• Geschäfts- und Bürogebäude und so weiter.