MHG

MHGsteht für Miethöhegesetz. Früher gab es ein Gesetz für das Mietrecht im privaten Wohnungsbau, dabei handelt es sich ums Miethöhegesetz ( oder Gesetz zur Regelung der Miethöhe). Dieses Gesetz wurde im September 2001 aufgehoben, da es ins BGB aufgenommen wurde. Im Miethöhegesetz enthalten waren Vorschriften, welche sich auf die Erhöhung des Mietzinses inklusive Betriebskosten bezogen. Ist eine Erhöhung des Mietzinses vertraglich nicht ausgeschlossen, so ist eine Mieterhöhung zulässig. Das Verlangen einer Mieterhöhung ist dem Mieter in schriftlicher Form mitzuteilen und zu begründen.