Merkantiler Minderwert

Spricht man von einem merkantilem Minderwert, so handelt es sich um den theoretischen Wertverlust. Beispielsweise beim Verkauf zweier Gebrauchtwagen besteht die Möglichkeit, dass der unfallfreie Wagen gegenüber dem Unfallwagen ( welcher repariert wurde) einen besseren Verkaufspreis erzielt. Ist die Reparatur ( die Instandsetzung) nicht einwandfrei, so wird diese nicht als Minderwert bezeichnet. Es handelt sich also nicht um einen merkantilen Minderwert.