Spricht man von einem merkantilem Minderwert, so handelt es sich um den theoretischen Wertverlust. Beispielsweise beim Verkauf zweier Gebrauchtwagen besteht die Möglichkeit, dass der unfallfreie Wagen gegenüber dem Unfallwagen ( welcher repariert wurde) einen besseren Verkaufspreis erzielt. Ist die Reparatur ( die Instandsetzung) nicht einwandfrei, so wird diese nicht als Minderwert bezeichnet. Es handelt sich also nicht um einen merkantilen Minderwert.