Meistbietender

Meistbietender ist derjenige, der bei einer Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat. Sollte sein Gebot unter der festgesetzten Grenze sein, so bedarf es der Zustimmung des betreibenden Gläubigers. Gibt der Gläubiger nicht seine Zustimmung, so wird das Gebot abgewiesen. Um den Zuschlag zu erhalten, muss der Höchstbietende bis zum Ende der Versteigerung der Meistbietende bleiben. Sollte der Meistbietende den Zuschlag erhalten, so ist er wenn auch vorerst ohne Eintragung im Grundbuch der neue Eigentümer der ersteigerten Immobilie.