Mehrarbeit

Anpassungsmaßnahmen im Rahmen betrieblicher Beschäftigungspolitik werden als Mehrarbeit bezeichnet. Das betriebliche Arbeitsvolumen kann durch die Einführung bzw. Ausdehnung von Überstunden und Sonderschichten (Mehrarbeit) und dadurch ein zeitlich begrenzter Mehrbedarf oder ein quantitativer und qualitativer Engpass auf dem Arbeitsmarkt überbrückt werden.