MEA_MEs-Anteil

MEA/MEs-Anteil steht für Miteigentumsanteil. Ein rechnerisches Bruchstück an Wohnungseigentum wird als MEA/MEs – Anteil (Miteigentumsanteil) bezeichnet. Wandelt ein Eigentümer eines Hauses dieses in Eigentumswohnungen um, so legt er für jedes Sondereigentum fest, wie viele MEA/MEs – Anteile (Miteigentumsanteile) es hat. Ein gerechter Verteilerschlüssel wäre: ( bei Bruchstücken als Teile von 1.000)
gesamte Nutzfläche 800 m²
1000 MA /800 m² = 1,25 MA pro m²
bei einer Wohnfläche von 50 m² wären das
50 m² x 1,25 MA = 62,5 /1000 MA
Die gesamten Kosten des Gemeinschaftseigentums können aufgrund der MEA/MEs – Anteile (Miteigentumsanteile) genau verteilt werden. Meistens ist die Kostenverteilung in der Teilungserklärung festgelegt wie beispielsweise:
• Wasserkosten nach Verbrauch
• Verwalterentgelt pro Wohneinheit