Maximalpreisvertrag

Beim garantierten Maximalpreisvertrag handelt es sich um eine neue Art der Vereinbarung des Baupreises zwischen Bauherrn und Unternehmer. Sofern dem Unternehmer in späterer Folge Zahlungen entstehen welche nicht vertraglich geregelt sind, so ist mit dem Maximalpreisvertrag gewährleistet, dass dieser Kosten vom Bauherrn nicht einfordern kann. Um den Auftrag ( den Zuschlag) zu erhalten, kalkulieren die Unternehmer meist sehr knapp. Des weiteren spekulieren die Unternehmer auf Nachforderungen, da diese zusätzliche Einnahmequellen sind. Sofern am Ende der Bauphase festgestellt wird, dass unter dem Maximalpreis gearbeitet wurde teilen sich der Bauherr und der Unternehmer die Restsumme laut Verteilerschlüssel der im garantierten Maximalpreisvertrag festgelegt ist. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:
• Ausschreibung nach Vorplanung unter Vorgabe eines Budgets. Haben sich Unternehmer gemeldet, werden mit diesen Verhandlungen geführt und ein Vertrag abgeschlossen.
• es erfolgt eine Ausschreibung im Wettbewerb ohne Budgetvorgabe