Maße der baulichen Nutzung

Der Begriff „ Maß der baulichen Nutzung“ stammt aus dem öffentlichen Baurecht. Der Begriff ist in der BauNVO ( Baunutzungsverordnung) festgelegt und ist Bestandteil des Bebauungsplans ( B-Plan). Folgende Maße der baulichen Nutzung sind sowohl im Bebauungsplan als  auch im Flächennutzungsplan enthalten.
• GRZ = Grundflächenzahl
• GFZ = Geschossflächenzahl
• MZ = Baumassenzahl