Maschinenschutzgesetz

Das Maschinenschutzgesetz ist das Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24.6.1968. Über den betrieblichen Arbeitsschutz hinaus greifen die Regelungen des Maschinenschutzgesetzes. Nach dem Maschinenschutzgesetz sind Hersteller und Importeure verpflichtet, nur noch unfallgeschützte technische Arbeitsmittel auf den Markt zum Verkauf zu bringen. Durch die Arbeitsstoffverordnung und spezielle Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Stoffen werden die Vorschriften des Maschinenschutzgesetzes ergänzt.