LUKG

LUKG steht für Landesumzugskostengesetz. Dieses Gesetz enthält Regeln bezugnehmend auf die Art und den Umfang der Erstattung von Auslagen, welche aufgrund eines Umzugs entstehen. Berechtigte Personen sind beispielsweise Hinterbliebene. Bei Hinterbliebenen handelt es sich um Ehegatten, Kinder, Pflegekinder, Pflegeeltern und so weiter. Anspruch auf Erstattung von auslagen besteht allerdings nur, sofern diese Person zum Todeszeitpunkt im selben Haushalt lebte.