LStR

LStR steht für Lohnsteuerrichtlinie. Bei den Lohnsteuerrichtlinien handelt es sich um Anweisungen an die Finanzbehörde. Zu fast jeder Steuerart wurden Richtlinien erlassen:
1. Einkommensteuer
2. Lohnsteuer
3. Umsatzsteuer
4. Erbschaftsteuer und viele mehr.