LStDV

LStDV steht für Lohnsteuerdurchführungsverordnung. In der Lohnsteuerdurchführungsverordnung sind die Begriffe:
1. Arbeitnehmer und Arbeitgeber
2. Arbeitslohn
3. Lohnkonto und dessen Inhalt genau bestimmt.
Ein Arbeitnehmer ist eine Person die im öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt ist. Diese Person bezieht aus dem Dienstverhältnis einen Arbeitslohn. Bei einem Arbeitgeber handelt es sich beispielsweise um ein Unternehmen. Der Arbeitnehmer steht unter der Leitung des Arbeitgebers und ist verpflichtet, dessen Weisungen folge zu leisten.
Beim Arbeitslohn handelt es sich um Einnahmen welche der Arbeitnehmer, aufgrund seiner Leistungen welche er vom Dienstleistungsbetrieb indem er beschäftigt ist, bezieht.
Der Arbeitgeber hat über den Arbeitnehmer genau Buch zu führen, dies passiert anhand eines Lohnkontos. Folgendes muss im Lohnkonto festgehalten werden:
1. Vorname
2. Zuname (Familienname)
3. Geburtsdatum
4. Wohnort
5. Monatsbetrag und so weiter.