LPachtVG

LPachtVGsteht für Landespachtverkehrsgesetz. Die Regelungen für das Landespachtverkehrsgesetz sind im BGBl festgehalten. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landespachtvertrags der zuständigen Behörde zu melden (vorzuweisen). Der Abschluss beziehungsweise Änderungen eines Vertragen sind binnen eines Monats bekannt zu geben.