Londoner Schuldenabkommen

Das Londoner Schuldenabkommen ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 18 Gläubigerländern zur Regelung der deutschen Auslandsschulden aus der Vorkriegszeit, das am 27.2.1953 unterzeichnet wurde.
Nach zähen Verhandlungen, die von deutscher Seite aus unter Leitung des Bankiers Hermann Josef geführt wurde, wurde das Londoner Schuldenabkommen 1952 in London geschlossen, nachdem die Bundesregierung am 6.3.1951 in einem Schreiben an die Hohen Kommissare der westlichen Alliierten anerkannt hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs für die früheren Reichsschulden einstehe.
Die Anerkennung, Verzinsung und Tilgung öffentlicher und privater deutscher Vorkriegsschulden regelt das Londoner Schuldenabkommen. Weiters wurden im Londoner Schuldenabkommen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den USA, Großbritannien und Frankreich festgelegt, die im Zusammenhang mit der bis zum 30.6.1951 empfangenen Nachkriegswirtschaftshilfe entstanden waren, sowie die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949.
Die Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen waren wegen vorzeitiger Tilgung im Jahre 1980 voll erfüllt.