Löschungsquittung

Wird ein Grundstück, dass mit einer Hypothek belastet ist, veräußert werden, die Hypothek jedoch vom neuen Eigentümer nicht übernommen werden, so hat der derzeitige Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass eine Lastenfreistellung erfolgt. Weiters hat der Verkäufer dem Käufer die erforderliche Urkunde (Löschungsquittung) für die Löschung der Hypothek zu übergeben.