LImSchG

LImSchG steht für Landesimmissionsschutzgesetz. Im besonderen geht es im LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) und den damit verbundenen Verordnungen um die Regelungen zum Schutz vor Umwelteinwirkungen durch Errichtungen und den Betrieben von Anlagen. Sowohl die Überwachung als auch die Genehmigung von Anlagen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) regelt beispielsweise
1. den Schutz der Nachtruhe
2. das Laufen lassen von Motoren
3. das Verbrennen im Freien
Die Grundregel besagt, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.