Leibrentenvertrag

Auf Lebenszeit einer bestimmten Person ist für eine vorweg erbrachte einmalige Leistung (z.B. Übertragung des Eigentums an einem Grundstück) eine Dauerleistung (Rente) auf Lebenszeit zu erbringen. Von der Lebensdauer der Vertragsteile oder auch von einer dritten Person hängt die Dauer der Leibrente ab. Die Leibrente auf Lebensdauer des Empfängers stellt den häufigsten Fall dar. Die Versorgung der früheren Eigentümer der bäuerlichen Liegenschaft steht beim Ausgedinge im Vordergrund.