Leibgeding

Wenn ein Bauer seinen Hof an einen Nachfolger oder Erben übergibt, behält er beziehungsweise seine Witwe die gesamten definierten Rechte bezüglich Leibgeding (=Altenteil) im Landwirtschaftsrecht. Die Rechte welche im Übergabevertrag festgehalten sind beinhalten beispielsweise eine Zahlung welche der Nachfolger zu leisten hat. Das Leibgeding (der Altenteil) ist im Grundbuch festgehalten.