Leerstand

Vom Leerstand spricht man, wenn es sich um Wohnflächen handelt die leer stehen. Es handelt sich um Wohnflächen in Neubauten oder sonstigen Objekten, diese wären allerdings sofort beziehbar. Kosten welche am Gebäude entstehen können nur bei Vermietung steuerlich beachtet werden. Es gibt auch spezielle Gründe wo der Vermieter wenn eine Wohnung über einen längeren Zeitraum leer steht ein Bußgeld zahlen muss.