Leasingvertrag

Der Gebrauch von beweglichen oder unbeweglichen Gütern gegen entgeltliche Überlassung nennt man Leasingvertrag. Er enthält die Option, nach Ablauf der Vertragsdauer eine Verlängerung des Leasingvertrages oder den Kauf des Leasinggutes vorzunehmen. Der Leasingvertrag enthält Elemente des Miet- und des Kaufvertrages und ist nach österreichischem Recht nicht als eigener Vertragstypus geregelt. Nach Art des Leasinggutes (bewegliche oder unbewegliche Güter) und dem Zweck des Leasinggeschäftes (kurzfristiger Bedarf, Finanzierungsinstrument, steuerliche Überlegungen) gibt es verschiedene Formen.