Landwirtschaftskammern

Die Landwirtschaftskammern sind Selbstverwaltungsorgane öffentlichen Rechts, an die auf regionaler Ebene Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung delegiert sind (landwirtschaftliche Institutionen).
Die betriebswirtschaftliche Förderung der Landwirtschaft sowie die gutachterliche Unterstützung von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten gehören zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammern. Die Berufsfortbildung, die Verbreitung und die Marktbeobachtung (Preisberichterstattung) gehören zu den Schwerpunkten der Landwirtschaftskammern. Auch regionalen Forschungs- und Versuchsanstalten, Pflanzenschutz-, Tierzucht-, und Tiergesundheitsämtern sind die meisten Landwirtschaftskammern angeschlossen. Aus Staatszuschüssen, Gebühren und der so genannten Kammerumlage, die bei den landwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird, werden die Landwirtschaftskammern finanziert.