Landesverwaltung

Die Landesverwaltung ist analog der Bundesverwaltung aufgebaut. Die Oberste Landesbehörden, Landesmittel- und Obere Landesbehörden sowie Untere Landesbehörden gehören zu der unmittelbaren Landesverwaltung. Aus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie aus Privatrechtsträgern besteht die mittelbare Landesverwaltung. Die Landeskreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände kommen als eigenständige Institutionen zur Landesverwaltung noch hinzu.