Länderrisiko

Das Länderrisiko wird auch als internationales Risiko bezeichnet. Als Risiko eines Verlustes bei einer Auslandsinvestition, einem Auslandskredit oder einem Exportverkauf aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Bedingungen im Empfängerland, wird das Länderrisiko definiert. Die Ursachen für das Länderrisiko können in drei Gruppen eingeteilt werden:
– Wirtschaftliche Gründe: Die wirtschaftlichen Gründe beim Länderrisiko können auf die Veränderungen der Eigentumsrechte (zum Beispiel Verstaatlichung, zwangsweise Erhöhung des Anteils einheimischer Kapitalbesitzer oder erzwungener Verkauf) und auf Devisenmangel infolge von Naturkatastrophen (zum Beispiel Überschwemmungen, anhaltender Dürre und Orkane) zurückgeführt werden.
– Politische Gründe: Das Länderrisiko kann auf politische Gründe, die innerhalb des Empfängerlandes entstehen zurückgeführt werden. Die politischen Gründe können legal (zum Beispiel Regierungskrisen, Arbeitskonflikte, Veränderungen von Vorschriften im Außenhandel) oder illegal (zum Beispiel Aufruhr, Bürgerkrieg, Revolution, Sezession oder Staatsstreich) sein.
– Politische Gründe: Das Länderrisiko kann auf politische Gründe, die von außerhalb des Empfängerlandes ausgehen, zurückgeführt werden. (zum Beispiel Interventionen durch ausländische Mächte, Blockaden, Grenzstreitigkeiten oder offener Krieg).
Die erzwungene Verstaatlichung, die zu den offensichtlichsten Formen des Länderrisikos zählt, besteht nur wenig gesichertes Wissen. Der zwangsweise Verkauf von ausländischen Firmen an einheimische und die Neuaushandlung bereits geschlossener Verträge ist eng mit der erzwungenen Verstaatlichung verbunden.