Kundenausfall

Kann der Kunde, der sein Produkt bereits erhalten hat, nicht bezahlen so spricht man von einem Debitorenausfall. Beim Debitorenausfall handelt es sich um ein Insolvenz- und ein Währungsrisiko. Das Insolvenzrisiko kann durch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) eingegrenzt werden. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kredit gebenden Wirtschaft (Kreditinstitute, Versicherungen usw.), die Informationen von Vertragspartnern verarbeiten (welcher Kunde hat nicht oder nur schleppend bezahlt?, welcher Kunde ist bereits in Konkurs, usw.) oder sie selbst beschaffen. Bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) kann die andere Vertragspartei mit der Zustimmung des Kunden Einsicht nehmen und die gewünschten Informationen abrufen. Dadurch wird die Entscheidung erleichtert, ob es zu einem Geschäftsabschluss ohne Debitorenausfall kommen kann. Durch Kurssicherungsgeschäfte kann das Währungsrisiko eingegrenzt werden (zum Beispiel am Devisenterminmarkt).