Ein vertraglich eingegangenes Dauerschuldverhältnis wird durch eine Kündigung beendet. Nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsendes.
Ein vertraglich eingegangenes Dauerschuldverhältnis wird durch eine Kündigung beendet. Nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsendes.