Kredit – Vertrag

Es bedarf beim Kreditvertrag keiner besonderen vorgegebenen Form. Ein Kreditvertrag ist auch dann gültig, selbst wenn er  nur mündlich geschlossen wird. Kreditgeber und Kreditnehmer müssen sich lediglich über Betrag, Konditionen, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten einigen. Als Vertragsbestandteile im Kreditvertrag werden zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen für Finanzierungen festgeschrieben. Diese enthalten Bestimmungen, die für alle Verträge im Umfeld von Finanzierungen Gültigkeit besitzen.