Krankenpflege

Die Krankenpflege ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Teil der Krankenhilfe. Beim Vorliegen einer Krankheit haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Krankenpflege. Vor allem die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandsmitteln, mit Heilmitteln und Brillen, die Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zu den Kosten für Zahnersatz und Zahnkrone umfasst die Krankenpflege. Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie sowie für Behinderte ergänzende Leistungen zur Rehabilitation können ebenfalls zur Krankenpflege hinzu gerechnet werden.
Darüber hinaus hat der Versicherte im Rahmen der Krankenpflege auch Anspruch auf Krankenhauspflege, ebenfalls zeitlich unbegrenzt. Wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich ist, um eine Krankheit zu erkennen oder zu behandeln oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, wird Krankenhauspflege gewährt.
Der Versicherte hat laut Krankenpflege unter besonderen Voraussetzungen auch Anspruch auf Kur.
Auch Reise- und Transportkosten können im Rahmen der Krankenpflege übernommen werden.