Krankenhilfe

Die Krankenhilfe ist die umfangreichste Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Krankenpflege umfasst die Krankenhilfe die für die Patienten kostenlose Inanspruchnahme von Kassenärzten, Kassenzahnärzten, Krankenhausbehandlung und die bis auf eine Rezeptgebühr – ebenfalls kostenlose Beschaffung von Medikamenten, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, ferner die Inanspruchnahme von Belastungserprobungen und Arbeitstherapien. Den Versicherten ist bei den Kosten für Zahnersatz laut der Krankenhilfe eine Kostenbeteiligung auferlegt. Als zweiter Teil der Krankenhilfe tritt die Zahlung des Krankengeldes, neben die Krankenpflege.