Krankengeld

Im Rahmen der Krankenhilfe erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit als Folge der Erkrankung Krankengeld. Das Krankengeld hat somit Einkommensersatzfunktion. Das Krankengeld soll das Sinken des Lebensstandards während einer Erkrankung verhindern und ist deshalb lohnbezogen.
80 % des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts beträgt das Krankengeld für alle Versicherten. Das bisherige Nettoeinkommen ist die obere Grenze für das Krankengeld.
Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Wenn Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Altersruhegeld und vorzeitiges Altersruhegeld, Altersgeld oder Landabgaberente von einer landwirtschaftlichen Altersklasse zugebilligt wird, endet das Krankengeld.